GEZ-Gebühr fürs Internet PDF Drucken E-Mail
Die Einführung von PC-Rundfunkgebühren in Deutschland steht nun endgültig fest. Handwerksunternehmen müssen für Computer und Mobiltelefone mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen – und zwar 5,52 € pro Monat.

Die öffentlich Rechtlichen Rundfunk­anstalten rechtfertigen die neue Gebühr damit, dass aus dem Inter­net auch Sendungen von ARD und ZDF abgerufen werden können. Grundsätzlich ist die Nutzung eines internetfähigen PCs als TV- und Radio-Empfänger möglich. Deshalb ist es für sie logischer Schritt,  PCs mit einer Schnittstelle zum Internet, nicht von der Rundfunkgebühr aus­zunehmen. 
Das im Jahre 2005 beschlossene Moratorium über die Aussetzung der Gebührenpflicht wurde von den Ministerpräsidenten der Länder bei der letzten Konferenz im Oktober 2006 nicht verlängert. 

Von der Ausweitung der GEZ-Ab­gaben besonders betroffen 

Besonders Unternehmen sind von der Ausweitung der GEZ-Abgaben betroffen. Aber auch für Personen, die den privaten PC oder das Handy beruflich nutzen, kommt die neue Regelung massiv zum Tragen. Je­des Unternehmen muss künftig für einen internetfähigen Computer GEZ-Gebühren bezahlen, wenn nicht bereits ein Radiogerät ange­meldet ist. Ist kein Radio-Empfänger angemeldet, muss im Betrieb für ein Handy oder einen PC die PC-Ge­bühr bezahlt werden, auch wenn möglicherweise 1000 Computer von Mitarbeitern mit Internet-Zugang ausgerüstet sind. Das gilt jeweils für eine Betriebsstelle. Für jede weitere Niederlassung eines Unternehmens fallen dementsprechend GEZ-Ge­bühren an, sofern die Geräte dort vorhanden sind.  

Doppelt zur Kasse gebeten

Für Freiberufler/Selbstständige kommt es sogar noch dicker: sie werden wie bereits für das Radio im Auto nun auch für den PC und/oder das UMTS-Handy doppelt zur Kasse gebeten werden. Wird der PC und das UMTS-Mobiltelefon sowohl pri­vat als auch geschäftlich genutzt,  müssen 5,52 € zusätzlich an die GEZ entrichtet werden, da beruflich genutzte Privatgeräte keine anmel­dungsfreien Zweitgeräte sind. Wird indes das Radio im Firmenwagen zusätzlich bezahlt, so wäre die Ge­bühr für den PC und das Handy erledigt. 

Zur Anmeldung verpflichtet 

Zur Anmeldung ist jeder Besitzer eines internetfähigen PCs oder Han­dys von sich aus verpflichtet. Kom­men Fragebögen von der GEZ, müssen diese wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer falsche Angaben zu den Fragen macht, könnte sich wegen Betruges straf­bar machen. Erscheinen GEZ-Be­auftrage, so müssen diese weder in die Wohnung noch in den Betrieb gelassen werden. Erst nach einem Gerichtsverfahren, aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ist der Zutritt zu gewähren, wozu es aber aufgrund des geringen Streitwertes nur selten kommt.   

GEZ-Befreiung als Geschäftsidee 

Angesichts der  GEZ-Diskussion überrascht es kaum, dass erste Ideen für technische Filter auftau­chen, die dem PC-Besitzer die Rundfunkgebühr ersparen soll. So haben bereits erste Internet-Provi­der angekündigt, dass sie beab­sichtigen einen DSL-Internetzugang inkl. Flatrate anzubieten, der die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Streaming-Angebote technisch  unterbinden soll. Die GEZ hat be­reits auf  solche Angebote reagiert und klargestellt, dass der PC unab­hängig vom Zugang nach wie vor Rundfunkinhalte  wiedergeben könnte. Dass heißt, dass generell die Möglichkeit des „Empfangs“ von Programmen im Internet, auch von inländischen nicht öffentlich-rechtli­cher oder ausländischer Rundfunk­anbieter, weiterhin zur Zahlung der GEZ-Gebühr verpflichtet.  Andere Lösungsansätze, die softwaremäßig generell Streaming-Inhalte und da­mit den  digitalen Rundfunkemp­fangs auf dem PC unterbinden, werden bereits angeboten. Erst wenn ein PC mit entsprechender Filtersoftware nicht manipuliert wer­den kann, ist dieser von der GEZ-Gebühr befreit. Ob diese Filter-Software den Anforderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrag entspricht, ist trotz bestehender Rechtsgutachten noch nicht ab­schließend geklärt. Daher sollte der PC-Anwender vorerst nicht auf Fil­ter-Systeme setzen.   

GEZ-Gebühren für PCs überhaupt sinnvoll? 

Unabhängig von möglichen Tricks mit technischen Filtern, um die Rundfunkgebühren nicht zahlen zu müssen, ist die Diskussion über die GEZ-Gebührenpflicht  für PCs noch längst nicht beendet. Die jetzt be­schlossene reduzierte Gebühr für PCs ist wieder nur ein Kompromiss Bei 7,12 Milliarden Euro Gebühren­aufkommen  wirken die geschätzten Mehreinahmen von 10 Millionen (Zahlen der GEZ) doch eher als un­bedeutender  Posten. Eine nüchterne Kosten-Nutzen-Analyse bei der Frage der Einbeziehung von inter­netfähigen Computern in die Rund­funkgebührenpflicht ab dem 1. Ja­nuar 2007 hat der Bundestagsabge­ordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, gefordert: "Die geschätzten Mehreinnahmen von 5 bis 6 Millionen aus der Internet-PC-Gebühr für 2007 und 2008 stehen außer Verhältnis zum Imageschaden für den Standort Deutschland, wo fast jeder Betrieb über einen Internet-PC verfügt und annähernd 60 % der Haushalte online sind.“. Schauerte sieht keinen Grund, warum Deutschland Vorreiter bei unnötigen Belastungen für die Wirtschaft sein muss. „Wir brauchen die Zeit, um in Ruhe darüber nachzudenken, wie man die Belange der Wirtschaft und die des öffentlich-rechtlichen Rund­funks sinnvoll in Einklang bringen kann."

Fazit:  
Wie das System der Finanzierung der des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks in Zukunft aussehen wird, ist heute noch nicht absehbar. Fest steht jedoch wohl, dass die auch hier die Belas­tungen des Unternehmers in Zukunft wohl weiter steigen werden.

 
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