Die Einführung von PC-Rundfunkgebühren in Deutschland steht nun endgültig fest. Handwerksunternehmen müssen für Computer und Mobiltelefone mit Internetzugang Rundfunkgebühren zahlen – und zwar 5,52 € pro Monat.
Die öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten rechtfertigen die neue Gebühr damit, dass aus dem Internet auch Sendungen von ARD und ZDF abgerufen werden können. Grundsätzlich ist die Nutzung eines internetfähigen PCs als TV- und Radio-Empfänger möglich. Deshalb ist es für sie logischer Schritt, PCs mit einer Schnittstelle zum Internet, nicht von der Rundfunkgebühr auszunehmen. Das im Jahre 2005 beschlossene Moratorium über die Aussetzung der Gebührenpflicht wurde von den Ministerpräsidenten der Länder bei der letzten Konferenz im Oktober 2006 nicht verlängert. Von der Ausweitung der GEZ-Abgaben besonders betroffen Besonders Unternehmen sind von der Ausweitung der GEZ-Abgaben betroffen. Aber auch für Personen, die den privaten PC oder das Handy beruflich nutzen, kommt die neue Regelung massiv zum Tragen. Jedes Unternehmen muss künftig für einen internetfähigen Computer GEZ-Gebühren bezahlen, wenn nicht bereits ein Radiogerät angemeldet ist. Ist kein Radio-Empfänger angemeldet, muss im Betrieb für ein Handy oder einen PC die PC-Gebühr bezahlt werden, auch wenn möglicherweise 1000 Computer von Mitarbeitern mit Internet-Zugang ausgerüstet sind. Das gilt jeweils für eine Betriebsstelle. Für jede weitere Niederlassung eines Unternehmens fallen dementsprechend GEZ-Gebühren an, sofern die Geräte dort vorhanden sind. Doppelt zur Kasse gebeten Für Freiberufler/Selbstständige kommt es sogar noch dicker: sie werden wie bereits für das Radio im Auto nun auch für den PC und/oder das UMTS-Handy doppelt zur Kasse gebeten werden. Wird der PC und das UMTS-Mobiltelefon sowohl privat als auch geschäftlich genutzt, müssen 5,52 € zusätzlich an die GEZ entrichtet werden, da beruflich genutzte Privatgeräte keine anmeldungsfreien Zweitgeräte sind. Wird indes das Radio im Firmenwagen zusätzlich bezahlt, so wäre die Gebühr für den PC und das Handy erledigt. Zur Anmeldung verpflichtet
Zur Anmeldung ist jeder Besitzer eines internetfähigen PCs oder Handys von sich aus verpflichtet. Kommen Fragebögen von der GEZ, müssen diese wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wer falsche Angaben zu den Fragen macht, könnte sich wegen Betruges strafbar machen. Erscheinen GEZ-Beauftrage, so müssen diese weder in die Wohnung noch in den Betrieb gelassen werden. Erst nach einem Gerichtsverfahren, aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ist der Zutritt zu gewähren, wozu es aber aufgrund des geringen Streitwertes nur selten kommt. GEZ-Befreiung als Geschäftsidee
Angesichts der GEZ-Diskussion überrascht es kaum, dass erste Ideen für technische Filter auftauchen, die dem PC-Besitzer die Rundfunkgebühr ersparen soll. So haben bereits erste Internet-Provider angekündigt, dass sie beabsichtigen einen DSL-Internetzugang inkl. Flatrate anzubieten, der die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Streaming-Angebote technisch unterbinden soll. Die GEZ hat bereits auf solche Angebote reagiert und klargestellt, dass der PC unabhängig vom Zugang nach wie vor Rundfunkinhalte wiedergeben könnte. Dass heißt, dass generell die Möglichkeit des „Empfangs“ von Programmen im Internet, auch von inländischen nicht öffentlich-rechtlicher oder ausländischer Rundfunkanbieter, weiterhin zur Zahlung der GEZ-Gebühr verpflichtet. Andere Lösungsansätze, die softwaremäßig generell Streaming-Inhalte und damit den digitalen Rundfunkempfangs auf dem PC unterbinden, werden bereits angeboten. Erst wenn ein PC mit entsprechender Filtersoftware nicht manipuliert werden kann, ist dieser von der GEZ-Gebühr befreit. Ob diese Filter-Software den Anforderungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrag entspricht, ist trotz bestehender Rechtsgutachten noch nicht abschließend geklärt. Daher sollte der PC-Anwender vorerst nicht auf Filter-Systeme setzen. GEZ-Gebühren für PCs überhaupt sinnvoll?
Unabhängig von möglichen Tricks mit technischen Filtern, um die Rundfunkgebühren nicht zahlen zu müssen, ist die Diskussion über die GEZ-Gebührenpflicht für PCs noch längst nicht beendet. Die jetzt beschlossene reduzierte Gebühr für PCs ist wieder nur ein Kompromiss Bei 7,12 Milliarden Euro Gebührenaufkommen wirken die geschätzten Mehreinahmen von 10 Millionen (Zahlen der GEZ) doch eher als unbedeutender Posten. Eine nüchterne Kosten-Nutzen-Analyse bei der Frage der Einbeziehung von internetfähigen Computern in die Rundfunkgebührenpflicht ab dem 1. Januar 2007 hat der Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, gefordert: "Die geschätzten Mehreinnahmen von 5 bis 6 Millionen aus der Internet-PC-Gebühr für 2007 und 2008 stehen außer Verhältnis zum Imageschaden für den Standort Deutschland, wo fast jeder Betrieb über einen Internet-PC verfügt und annähernd 60 % der Haushalte online sind.“. Schauerte sieht keinen Grund, warum Deutschland Vorreiter bei unnötigen Belastungen für die Wirtschaft sein muss. „Wir brauchen die Zeit, um in Ruhe darüber nachzudenken, wie man die Belange der Wirtschaft und die des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sinnvoll in Einklang bringen kann."
Fazit: Wie das System der Finanzierung der des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks in Zukunft aussehen wird, ist heute noch nicht absehbar. Fest steht jedoch wohl, dass die auch hier die Belastungen des Unternehmers in Zukunft wohl weiter steigen werden. |