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Konjunkturpaket II: Reports für Offenlegung der Kalkulation |
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Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem Auftragswert über 50.000 € müssen die Bieter wesentliche Teile der Kalkulation offenlegen. Teilweise fordern die Kommunen und Landkreise die Offenlegung auch bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere bei der Vergabe von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II. Bisher geschah dies in EFB-Formblättern, mittlerweile haben die Behörden jedoch weitgehend auf die Formblätter 221 und 223 umgestellt. Für diese Formblätter haben wir spezielle Reporte in MF-Dach und MF Handwerk erstellt, in denen die Formulare bereits enthalten sind. Die Umrechnung vom MF-Kalkulationsschema in das der Formblätter erfolgt automatisch, so dass Sie nur noch drucken müssen.
Weitere Informationen zum den Programmen MF Dach und MF Handwerk erhalten Sie hier.
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