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UNBEDINGT BEACHTEN: Das Regelwerk "Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteindeckungen - Fachinformation" vom Oktober 2010 tritt ab heute in Kraft.
Alle Ziegel- und Pfannendächer sind entsprechend diesem Regelwerk gegen Windsog zu verklammern. Wird das Dach nicht fachregelgerecht verklammert, steht der Verleger 30 Jahre lang in der planerischen Haftung. Das bedeutet: Sollte innerhalb der nächsten 30 Jahre ab Bauabnahme ein Orkan vgl. Wibke, Lothar oder Kyrill über Deutschland hinwegfegen und die Gebäudeversicherer die Verklammerungen prüfen lassen, sind alle "Verklammerungs-Verweigerer" zur kostenlosen Sanierung verpflichtet. Für Betriebe im "Auge des Orkans" kann dies existenzgefährdend sein!
Zur Berechnung der zu verklammernden Teildachflächen samt Klammerungsschema nutzen unsere Anwender das Programm MF Steildach
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